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| Steiermark stellt im Landesrecht gleichgeschlechtliche Paare völlig gleich |
Nachrichteneingang: 06.07.2010 Quelle: Rosalila PantherInnen |
Mit 1. Jänner ist in Österreich das Partnerschaftsgesetz in Kraft getreten, welches gleichgeschlechtlichen Paaren im Wesentlichen dieselben Rechte und Pflichten wie Ehepaaren ermöglicht. Um dies in allen Bereichen sicher zu stellen, sind natürlich auch Änderungen im Landesrecht notwendig, z.B. für die Bediensteten des Landes, der Stadt Graz und der Gemeinden.
Landeshauptmann Franz Voves hat schon im Jänner den Auftrag gegeben, ein umfassendes Gesetzespaket auszuarbeiten, damit in der Steiermark völlige Gleichstellung erreicht wird.
38 Landesgesetze wurden heute geändert
Mit dem heute einstimmig (!) beschlossenen „Steiermärkischen EPG-Anpassungsgesetz“ wurden z.B. in den wichtigen Dienstrechten (z.B. Hinterbliebenenversorgung für Bedienstete der Gemeinden, der Stadt Graz und des Landes) Paare in Eingetragener Partnerschaft den Ehepaaren völlig gleichgestellt. Und zwar - im Gegensatz zum Bundesrecht - z.B. bei der Pflegefreistellung für ein krankes Kind - ohne Diskriminierung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen! Auch in vielen anderen Bereichen wurde gleichgestellt, z.B. bei der Wohnbauförderung oder bei der Betriebsnachfolge im Todesfall bei Kinos, Tanzschulen und anderen Betrieben.
„In Summe hat der Landtag heute 38 Gesetze angepasst. In der Begutachtung und bei Gesprächen mit VertreterInnen aller Parteien haben wir uns sehr engagiert“, so „Rosalila PantherInnen“-Vorsitzender Kurt Zernig: „Dadurch konnten noch einige Lücken und Schwachpunkte“ beseitigt werden.
Steiermark ist Vorreiter und Vorbild
Die Steiermark ist damit das erste Bundesland (die Bundeshauptstadt beschloss ein ähnliches Paket bereits am 24. Juni), welches im Landesrecht ohne jede Diskriminierung Paare, die eine Partnerschaft geschlossen haben, mit Ehepaaren in allen Rechtsbereichen vollständig gleichstellt!
„Die Steiermark ist damit ein Vorbild und wir hoffen, dass sich auch die anderen Bundesländer an dieser Vorgangsweise orientieren“, so RLP-Vorsitzender Kurt Zernig: „Getragen von allen Parteien wurden hier, ohne parteipolitische Grabenkämpfe, einfach Sachfragen rasch und umfassend gelöst. Dafür gebührt dem Landtag und allen Parteien ein herzliches DANKE!“
Zusätzlich wurde die Bundesregierung in Entschließungsanträgen ebenfalls einstimmig ersucht, fehlende Bestimmungen zu ergänzen. Dies betrifft Kinder von Paaren in Eingetragener Partnerschaft, die im Ausland adoptiert wurden bzw. Änderungen im Landarbeitsgesetz.
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