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RKL begrüßt BZÖ-Vorstoß
Nachrichteneingang:     16.11.2009

Quelle:     RKL

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften: RKL begrüßt BZÖ-Vorstoß

Rechtskomitee LAMBDA: „Vermeidet sexuelle Apartheid.“


Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüßt die Forderung des BZÖ, dass die Eingetragene Partnerschaft (EP) auch verschiedengeschlechtlichen Paare offenstehen soll.

Der BZÖ-Vorschlag brächte zwar auch keine Gleichbehandlung für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare. Denn während homosexuelle Paare jetzt eine (formlose Lebensgemeinschaft) und heterosexuelle zwei (formlose Lebensgemeinschaft – Ehe) Wahlmöglichkeiten haben, würden es künftig nach diesem Modell für Homosexuelle zwei (formlose Lebensgemeinschaft – eingetragene Partnerschaft) und für Heterosexuelle drei (formlose Lebensgemeinschaft – eingetragene Partnerschaft - Ehe) sein.

Das BZÖ-Modell (das dem von den Grünen seit langem geforderten Zivilpakt ZIP entspricht) würde aber die Wahlfreiheit für Paare erhöhen. Dies ist (für sich genommen) grundsätzlich begrüssenswert. Und es würde die Diskriminierung heterosexueller Paare hintanhalten, die im Entwurf der Justizministerin angelegt ist. Denn die von Bandion-Ortner vorgeschlagene Eingetragene Partnerschaft soll heterosexuellen  Paaren verboten bleiben, obwohl sie sich in zahlreichen Punkten von der Ehe unterscheidet. So ist sie leichter auflösbar, bringt geringere Unterhaltspflichten mit sich, verpflichtet nicht zur Treue und jeder Partner behält seinen Familiennamen.

Unrecht des Eheverbots nicht durch umgekehrtes Partnerschaftsverbot vergrößern

Neben der Erhöhung der Wahlfreiheit und der Hintanhaltung der Diskriminierung heterosexueller Paare hat dieses Modell gegenüber eingetragenen Partnerschaften nur für homosexuelle Paare den Vorteil, dass es keine sexuelle Apartheid schafft, kein Sonderrecht, das (in unserem Land der ewigen Provisorien) nur schwer wieder zu beseitigen sein wird. Zur Umsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung bedürfte es dann nicht der Beseitigung eines erst vor kurzem geschaffenen (Sonder)Instituts sondern lediglich der Aufhebung des Eheverbotes. Der Umweg über die (oder gar die Sackgasse der) sexuellen Apartheid wird damit vermieden.

Insofern erscheint der Vorschlag des BZÖ durchaus unterstützenswert.

Eines muss aber stets klar sein. Auch dieses Modell bringt keine Gleichbehandlung. Aber es eröffnete gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zu Rechten und Pflichten der Ehe unter Vermeidung sexueller Apartheid.

"Es genügt, dass die Zivilehe homosexuellen Paaren verboten ist“, sagt der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner, „Das Unrecht muß nicht auch noch durch ein Partnerschaftsverbot für heterosexuelle Paare vergrößert werden“.

R.O Linktipp: www.RKLambda.at
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