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2041?
So nun haben wir es also. Das Apartheidgesetz. Nicht ein Recht für alle sondern ein Rechtsghetto für Heterosexuelle (die Ehe) und eines für Homosexuelle (die EP) ...
So nun haben wir es also. Das Apartheidgesetz. Nicht ein Recht für alle sondern ein Rechtsghetto für Heterosexuelle (die Ehe) und eines für Homosexuelle (die EP). Die einen am Standesamt. Die anderen auf der Bezirkshauptmannschaft. Doch das ist noch nicht alles.

Die beiden Institute sind nicht nur getrennt. Sie sind auch sonst in vielfacher Hinsicht verschieden. Das EPG weist gezählte 43 Ungleichbehandlungen zum Eherecht auf (Liste auf www.RKLambda.at). In der Regierungsvorlage waren es sogar noch 74. 33 dieser Ungleichbehandlungen haben die zuständigen Ministerien gar nicht vorgeschlagen, nicht einmal die schwarzen! Diese 33 Diskriminierungen hat die VP-Justizministerin in den Verhandlungen vor dem Ministerrat am 17. November noch hineinverhandelt.

Diese Verhandlungen zogen sich bis in die frühen Morgenstunden. Denn es musste ja plötzlich alles so schnell gehen. Noch Anfang Oktober hatten es die Justizministerin und ihre BeamtInnen ganz und gar nicht so eilig und bezweifelten heftig, dass ein Gesetz mit 1. Jänner in Kraft treten könne.

Dann hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für den 14. Jänner 2010 in Straßburg eine mündliche Verhandlung angesetzt, in der es um die Verweigerung des Eherechts oder zumindest eines alternativen Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Paare geht (Schalk & Kopf v. Austria). Angesichts seiner maßlosen Überlastung hält der EGMR nur in Fällen eine mündliche Verhandlung ab, die er für ausserordentlich wichtig erachtet. Wenige Tage nachdem die Ladung eingelangt war, war plötzlich der Entwurf des Justizministeriums da und sollten alle anderen Ministerien innerhalb von nur 2 1/2 Wochen ihre Entwürfe liefern. Denn das Gesetz mußte jetzt auf einmal doch unbedingt mit 1. Jänner in Kraft treten.

Die VP-Justizministerin wollte also erkennbar dem EGMR zumindest irgendetwas präsentieren können, gleichgültig was das auch immer wird. Kurz nach Veröffentlichung des Entwurfs hat der EGMR seine Verhandlung vertagt. Wohl um zu prüfen, was da kommt und ob er das Verfahren dann einstellt.

Verspielter Trumpf

Die SPÖ hatte also einen Trumpf in der Hand gehabt. Die ÖVP hatte es plötzlich sehr eilig, auf einmal richtig Feuer unter dem Hintern, nachdem zuvor über ein Jahr nichts geschehen war. Leider hat die SPÖ diesen Trumpf nicht genutzt und (wie ich meine: vorschnell) nachgegeben. Wir haben solange gewartet. Da wäre es auf ein paar Monate mehr oder weniger auch nicht angekommen. Eilig hatte es nur die ÖVP. Die SPÖ hat ihr im Eilverfahren nachgegeben und sich sogar noch 33 Ungleichbehandlungen hineinverhandeln lassen, die die zuständigen Ministerien (auch die schwarzen) gar nicht vorgeschlagen hatten.

Dieses Gesetz trägt die Handschrift der ÖVP. Von der Verfrachtung auf die Bezirkshauptmannschaften, über die Kennzeichnung eingetragener PartnerInnen mit einer neuen Namenskategorie bis hin zu den anderen zahlreichen Ungleichbehandlungen wie Adoptions- und Fortpflanzungsmedizinverbot, ja sogar erschwerter Pflegefreistellung und Sterbebegleitung für Stiefkinder. Wo ist in diesem Gesetz die sozialdemokratische Handschrift? Die Frage sei gestattet, ob dieses Diskriminierungsgesetz nicht auch die ÖVP alleine zustandegebracht hätte, zumal es nicht einmal das Niveau des VP-Perspektivengruppenpapiers aus 2007 erreicht.

Selbstverständlich wird dieses Gesetz für viele Paare eine Verbesserung bringen. Keine Frage. Aber es ist beides: Fortschritt und eingetragene Diskriminierung zugleich. Es verhält in etwa so wie, wenn jemand, der bisher immer zu Fuß gehen musste, während alle anderen Auto fahren durften, nun auch ein Auto erhält, dieses Auto aber eine 20 Jahre alte Rostlaube ist während alle anderen mit schönen neuen Autos fahren dürfen. Zweifellos wird man in so einer Situation froh sein, nicht mehr zu Fuß gehen zu müssen. Zweifellos ein Fortschritt. Aber zugleich auch massive Demütigung und Diskriminierung.

31 Jahre Apartheid?

Wie lange es dauern wird bis wir diese sexuelle Apartheid überwunden haben? Bis wir aus der Hundehütte gebeten und endlich am selben Tisch Platz nehmen dürfen? Bis das Eheverbot aufgehoben und endlich ein Recht für alle gelten wird?

Schwer zu sagen. Es gab bereits einmal einen Kompromiß mit der ÖVP. 1971 wurde das Totalverbot aufgehoben: im Eintausch gegen vier neue anti-homosexuelle Sonderstrafgesetze. Diese blieben uns bis 2002: 31 Jahre lang. Und das, obwohl in diesen 31 Jahren 12 Jahre SPÖ-Alleinregierung lagen. Läuft es wieder so, dann wird es mit der Gleichberechtigung erst um das Jahr 2041 etwas. Ob ich das noch erlebe?

Aber vielleicht läuft es diesmal ja ganz anders. Schließlich hat der SPÖ-Bundesparteitag 2004 die Forderung nach mittelfristiger Öffnung der Ehe erhoben. Ich gehe also davon aus, dass die Sozialdemokraten nach der nunmehrigen Erreichung des kurzfrsitig angestrebten Ziels (der EP), nun mit Volldampf an die Verwirklichung dieses, selbst gesetzten mittelfristigen Zieles gehen werden …

Mehr Infos unter www.RKLambda.at ...

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Co-Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).


Dieser Beitrag erschien auch in XTRA!, Österreichs größtem Schwulen- und Lesbenmagazin.
created by: Dr. Helmut Graupner


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