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EP: Mindestens 72 Ungleichbehandlungen
Das Rechtskomitees LAMBDA (RKL) analysiert beim Regierungsentwurf zur Eingetragenen Partnerschaft (EP) mindestens 72 Ungleichbehandlungen. Es qualifiziert diesen als „ungerechtfertigt, lächerlich und boshaft“.

Rechtskomitee LAMBDA: „ungerechtfertigt, lächerlich und boshaft“

Eine stichprobenweise Analyse des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, brachte 72 Ungleichbehandlungen der Eingetragenen Partnerschaft (EP) gegenüber dem Eherecht zutage. Das RKL fordert das Parlament auf, dem Gesetz zumindest die schlimmsten Giftzähne zu ziehen.

Auf Grund des Fehlens einer Generalklausel kann, angesichts der unüberblickbaren Fülle an existierenden bundesgesetzlichen Vorschriften, in der kurzen Zeit keine vollständige Überprüfung sämtlicher Abweichungen von den für Ehegatten geltenden Vorschriften vorgenommen werden. Eine solche wäre nur durch eine eingehende wissenschaftliche Studie möglich. Dem RKL als Organisation mit ausschließlich ehrenamtlichen MitarbeiterInnen ist dies nicht möglich. Die vorgestellte Auflistung ist daher das Ergebnis einer stichprobenweisen Überprüfung, und es ist von zahlreichen weiteren Ungleichbehandlungen auszugehen.

Sechs der 72 Ungleichbehandlungen stellen sogar erhebliche Verschlechterungen bzw. klare Rückschritte gegenüber der geltenden Rechtslage dar. Diese Rechte haben gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen bereits jetzt und werden sie durch die Eintragung ihrer Partnerschaft verlieren. Zahlreiche der Ungleichbehandlungen schaden vor allem den in Regenbogenfamilien lebenden Kindern.

 In letzter Minute hineinverhandelt

Ein großer Teil der Diskriminierungen ist gar erst in letzter Minute in den spätnächtlichen Verhandlungen vor dem Ministerrat der vergangenen Woche seitens der ÖVP in die Regierungsvorlage hineinverhandelt worden. Diese Ungleichbehandlungen waren in den (dem RKL auch übermittelten) offiziellen Entwürfen der einzelnen Fachministerien nicht enthalten. Diese Ministerien hatten in ihren Entwürfen (mit Ausnahme des BMI im Personenstandsrecht) – im deutlichen Gegensatz zum BMJ - eine umfassende Gleichstellung von EP und Ehe angestrebt.

In einer Protokollsanmerkung zum Ministerratsbeschluß ließ die SPÖ festhalten, dass über diese Ungleichbehandlungen im Nationalrat noch zu diskutieren sein wird. Zugleich hat sich die ÖVP darin vorbehalten, sogar noch über die Hinzunahme weiterer Diskriminierungen zu verhandeln.  

„Alle diese Ungleichbehandlungen sind ungerechtfertigt, lächerlich und boshaft, sagt der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner, „Sie bestrafen die Kinder in Regenbogenfamilien und machen das EPG zum schlechtesten Partnerschaftsgesetz für homosexuelle Paare in Europa“. „Das Parlament muß diesem Gesetz, das keinem Begutachtungsverfahren unterzogen worden ist, nun zumindest noch die schlimmsten Giftzähne ziehen“, schließt Graupner.

www.RKLambda.at

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User - Kommentare
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anode07.02.2010 - 21:36
und ? warum klagt gaupner noch nicht ?






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