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Wieder nicht alle NS-Opfer rehabilitiert
Grünen und Bundesregierung haben beschlossen, Deserteure und andere Opfer des NS-Regimes zu rehabilitieren.
Die Grünen und die Bundesregierung haben gemeinsam beschlossen, über 60 Jahre nach der Befreiung Deserteure und andere Opfer des NS-Regimes zu rehabilitieren. Endlich auch dabei: die homosexuellen Opfer. Aber leider wieder nicht alle.

Das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz“ sieht u.a. die Aufhebung aller in der NS-Zeit erfolgten Verurteilungen wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen vor.

Aller? Wirklich aller? Nein. Eben nicht. Es wäre auch zu schön gewesen. Ein bisschen Diskriminierung muß ja erlaubt sein, oder?

Die Aufhebung erfolgt nämlich unter einer Einschränkung. Diese Einschränkung lautet nicht, wie es sinnvoll wäre, auf jene Handlungen, die damals bei Heterosexuellen nicht (gleichermaßen) strafbar waren. Dann würden wirklich alle rehabilitiert, die nur wegen der homosexuellen Natur ihrer Kontakte verfolgt wurden, während Verurteilungen wegen Gewalthandlungen oder mit Kindern aufrecht blieben.

Nein, die Einschränkung lautet, dass die Handlungen, die der damaligen Verurteilung zu Grunde lagen, heute straffrei sein müssen. Verglichen wird also nicht mit der damaligen Behandlung von Heterosexuellen sondern mit der heutigen Rechtslage. Es werden Birnen mit Äpfeln verwechselt.

Das führt dazu, dass wieder nicht alle homosexuellen NS-Opfer rehabilitiert werden. Aussen vor bleiben jene, deren Handlungen zwar damals für Heterosexuelle völlig legal waren, die aber heute (für Hetero- und Hoosexuelle) strafbar sind. Das ist bspw. der Fall, wenn der damalige Sexualkontakt heute unter den Ersatzparagrafen für den berüchtigten § 209, den § 207b Strafgesetzbuch (StGB), fallen würde. Diese Verurteilungen bleiben weiterhin aufrecht, obwohl die Verurteilung nur wegen der Homosexualität erfolgte. Bei Heterosexuellen waren diese Kontakte damals völlig legal.


Typisch nationalsozialistisches Unrecht?

Wurde beispielsweise ein schwuler Mann 1940 wegen eines einverständlichen Kontaktes mit einem 17 ½ jährigen Stricher verurteilt (wobei der Stricher damals auch selbst als Mittäter gleich mitverurteilt wurde), so bleibt diese Verurteilung aufrecht. Das obwohl ein heterosexueller Mann, der zur selben Zeit am selben Ort mit einer 17 1/2jährigen Prostituierten verkehrte, nicht verurteilt wurde und auch nie hätte verurteilt werden können, weil der Kontakt (bis zum Jahr 2002) völlig legal war.

Eigenartig mutet es auch an, dass das „Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz“ Verurteilungen wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ bezeichnet. Die Verschickung in Konzentrationslager war „typisch nationalsozialistisches Unrecht“. Verurteilt und harte Gefängnisstrafen verhängt haben aber auch die österreichischen Gerichte vor dem 12. März 1938 und nach dem 8. Mai 1945 (bis zum 13. August 2002) …

P.S.: Neuigkeiten stets auf www.rklambda.at

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Mitglied der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

Dieser Beitrag erschien auch in XTRA!, Österreichs grösstem Schwulen- und Lesbenmagazin.
created by: Dr. Helmut Graupner


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